Drachenbundvertrag

Aus Norien
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Der Drachenbundvertrag ist ein gewaltiges Vertragsstück, dass das Ende des Kaiserreiches von Alharien und die Unabhängigkeit der Länder von Norien. Der Unterzeichnung ging eine ganze Reihe von Ereignissen vorraus, die letzen Endes zur Abdankung des Ewigen Kaisers führte.

Hauptpunkte

  • Auflösung des Kaiserreiches Alharien
  • Abdankung des Ewigen Kaisers
  • Abzug und Auflösung aller Kaiserreichstruppen, sowie Neugründung einer stark reglementierten Armee unter dem Banner von Ikan
  • Definition des Gebietsansprüche von Ikan
  • Unabhängikeit des Sultanat Gharlarad
  • Übergang aller Besitztansprüche vom Feuerarchipel auf das Sultanat Gharlarad
  • Unabhängikeit der Republik Galrian
  • Unabhängikeit des Königreich Albrien
  • Unabhängikeit des Königreich Entrokien
  • Unabhängikeit des Königreich Norland
  • Wiederherstellung des Besitztverähltnisse des Königreich Norland auf das Königreich Marland
  • Aufhebung aller Verträge mit Morgrien, sowie die Ausdrückliche Freitstellung zum schließen neuer Verträge
  • Aufhebung aller Verträge mit Saldrin'tor, sowie die Ausdrückliche Freitstellung zum schließen neuer Verträge
  • Aufhebung aller Verträge mit Tu Xing, sowie die Ausdrückliche Freitstellung zum schließen neuer Verträge
  • Verbleib des Besitzanspruch auf die Provinz Elorien bei Ikan

Begrenzung des Militär von Ikan

  • Auflösung aller Truppen von Alharien
  • Abdankung aller Generäle der Armee von Alharien
  • Verbot jeglicher stehender Kavallerietruppen
  • Auflösung der Kaisergarde
  • Begrenzung des Einsatzes von Marine ausschließlich auf See
    • Abschaffung aller Seelandungs Truppen
  • Begrenzung der Mannschaftsstärker einer Legion auf 1000 Soldaten
  • Begrenzung der Mannschaftsstärker einer Legion auf 10000 Soldaten im Kriegszustand
  • Zum Versetzen einer Legion in den Kriegszustand müssen alle Reiche um Zustimmung ersucht werden, es müssen mündestens 2/3 der Abstimmenden Reiche dem Antrag zustimmen
  • Einer Legion ist es untersagt Hohheitsgebiete anderer Reiche ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu betreten
  • Einer Legion ist es untersagt sich an internen Konflikte anderer Reiche ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu beteiligen
    • solange diese Konflikte nicht eine unmittelbare Gefahr für Ikan darstellen
  • Einer Legion ist es untersagt sich an Konflikten zwischen Reichen zu beteiligen